
Teichordnung
Durch Betreten der Teichanlage wird die Teichordnung anerkannt.
- Vor dem Angeln ist eine Angelkarte zu lösen, die Platzeinnahme vorher ist verboten! Angelkarten sind personengebunden und nicht übertragbar.
- Der eingenommene Angelplatz muss eingehalten werden. Beim Verlassen des Angelplatzes sind sämtliche Ruten aus dem Wasser zu nehmen.
- Das Betreten und befahren der Angelteichanlage geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, die der Angler sich selbst, der Anlage oder anderen Personen zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar.
- Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen, ordnungsgemäß durch Kopfschlag betäubt und mit Herzstich oder Kiemenrundschnitt getötet werden. Graskarpfen müssen schonend wieder zurückgesetzt werden. Zander unter 50 cm und über 75 cm ebenso.
- Es dürfen pro Tageskarte insgesamt nur 3 Fische der Arten Stör, Zander, Karpfen und Aal entnommen werden. Für Forellen und Afrikanische Welse gilt keine Fangbegrenzung.
- Bei Betreten der Anlage erklären Sie sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos gemacht werden dürfen und diese auch für Veröffentlichungen (auf Facebook, Youtube, Werbematerial, Internetpräsentation, etc.) verwendet werden können, es sei denn, dem wird ausdrücklich widersprochen.
- Das absichtlichen Reißen (Haken sitzt nicht im Maulbereich) von Fischen auf Sicht wird mit einem Strafgeld und Platzverweis geahndet.
- Es sind keine Köderfische oder Fischbestandteile (Rogen) erlaubt.
- Das Anfüttern ist nicht gestattet.
- Der Einsatz von Setzkeschern ist nicht gestattet.
- Das öffentliche Urinieren im Park ist untersagt.
- Das Ausnehmen der Fische auf dem Grundstück des Angelparks ist nicht gestattet.
- Der Käufer der Tageskarte verpflichtet sich, einem Mitarbeiter des Angelparks bei Kontrollen seine Identität und die gefangenen Fische auf Verlangen vorzuzeigen.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Hundekot ist sofort zu entfernen.
- Müll und Unrat ist mitzunehmen!
- Das Grillen ist im Angelpark NICHT erlaubt und nur in Ausnahmefällen auf Anmeldung möglich.
- Verstöße gegen die Hausordnung werden mit € 20,00 geahndet oder der Angelkarteninhaber wird ohne Entschädigung vom Angelpark verwiesen.